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Ratgeber · Recht & Ablauf

Wie läuft eine Bestandsübertragung rechtlich ab?

Eine Bestandsübertragung ist rechtlich in der Regel ein Kaufvertrag über den Maklerbestand (§ 433 BGB), den die Kunden durch einen neuen Maklervertrag oder ihre Zustimmung mittragen. Der Käufer braucht die Erlaubnis nach § 34d GewO, Kundendaten dürfen nur auf einer Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO fließen, Dienstleister brauchen einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Den Einzelfall klären Sie mit einem Rechtsanwalt.

Ablauf

Die Übertragung in sieben Schritten

  1. Schritt 1

    Vertraulichkeit und Datenminimierung vor der ersten Zahl

    Vor der Freigabe von Details steht eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA). Bis zur Einigung genügen anonymisierte Eckdaten ohne Kundennamen; personenbezogene Daten fließen erst, wenn dafür eine Rechtsgrundlage besteht (Art. 6 DSGVO).

  2. Schritt 2

    Bewertung und Kaufpreisrahmen

    Die Bewertung liefert die Grundlage für die Preisverhandlung, ersetzt aber keine rechtliche Prüfung. Wie der Wert zustande kommt, erklärt die Seite zur Wertermittlung.

  3. Schritt 3

    Käuferprüfung: Erlaubnis nach § 34d GewO

    Wer als Versicherungsmakler tätig sein will, braucht die Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Ob ein Käufer eingetragen ist, lässt sich im Vermittlerregister nachschlagen.

  4. Schritt 4

    Kaufvertrag über den Bestand

    Der Kaufvertrag regelt Kaufgegenstand, Kaufpreis, Stornohaftung, Kundenschutz und Übergabe (Kaufvertrag nach § 433 BGB). Worauf bei einem Muster zu achten ist, zeigt der Beitrag zum Mustervertrag.

  5. Schritt 5

    Mitwirkung der Kunden

    Die Maklerverträge gehen nicht von selbst über. Um den Inhalt eines Schuldverhältnisses zu ändern, ist ein Vertrag zwischen den Beteiligten erforderlich (§ 311 Abs. 1 BGB). In der Praxis schließen die Kunden deshalb einen neuen Maklervertrag mit dem Käufer oder stimmen der Übernahme zu.

  6. Schritt 6

    Courtageansprüche und Versicherer

    Courtageansprüche lassen sich grundsätzlich abtreten (§ 398 BGB), sofern der Courtagevertrag das nicht ausschließt. Die Courtagevereinbarungen mit den Versicherern sollten Verkäufer und Käufer vorher prüfen.

  7. Schritt 7

    Datenschutz bei der Übergabe

    Für die Übergabe der Kundendaten braucht es eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO und die Information der Betroffenen. Setzt eine Plattform Daten im Auftrag um, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO nötig.

Vertiefung: Mustervertrag zur Bestandsübertragung prüfen, Datenschutzgerechter Bestandsverkauf und Bestandsübertragung transparent kommunizieren.

FAQ

Häufige Fragen

Braucht der Käufer eines Maklerbestands eine Erlaubnis?
Ja. Wer als Versicherungsmakler tätig ist, braucht die Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Ob ein Käufer eingetragen ist, lässt sich im Vermittlerregister nachschlagen; Verkäufer sollten das vor der Datenfreigabe prüfen.
Müssen die Kunden einer Bestandsübertragung zustimmen?
In der Regel ja, denn die Maklerverträge gehen nicht automatisch auf den Käufer über. Für die Änderung eines Schuldverhältnisses ist ein Vertrag zwischen den Beteiligten erforderlich (§ 311 Abs. 1 BGB); üblich ist ein neuer Maklervertrag mit dem Käufer oder die Zustimmung zur Übernahme.
Dürfen Kundendaten vor dem Verkauf weitergegeben werden?
Nur mit einer Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO. Bis zur Einigung genügen anonymisierte Eckdaten; Namen und Vertragsdetails erhalten Käufer erst nach NDA und Einigung. Setzt eine Plattform Daten im Auftrag um, braucht es einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO.
Was gehört in den Kaufvertrag über den Bestand?
Typisch sind Kaufgegenstand, Kaufpreis und Zahlungsweise, Stornohaftung, Kundenschutz, Übergabe der Unterlagen und Datenschutzregelungen als Anlagen. Die Einzelheiten hängen vom Bestand ab und sollten mit einem Rechtsanwalt abgestimmt werden.