Exklusivität beim Bestandsverkauf: Was sich vereinbaren lässt
Redaktion maklerverkaufen · Stand: 03. November 2026
Was Exklusivität beim Verkauf eines Maklerbestands bedeutet, was sich vereinbaren lässt und worauf Verkäufer vor der Zusage achten sollten.
- Was bedeutet Exklusivität beim Bestandsverkauf?
- Was lässt sich vereinbaren?
- Wie läuft der Weg bis zur Einigung ab?
- Worauf sollten Verkäufer bei der Exklusivität achten?
Wer einen Maklerbestand verkauft, hört irgendwann den Begriff Exklusivität: Ein Interessent prüft den Bestand eine Zeit lang allein. Dieser Artikel erklärt, was sich dabei vereinbaren lässt, wie das auf maklerverkaufen.de umgesetzt ist und worauf Sie als Verkäufer achten sollten. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
Was bedeutet Exklusivität beim Bestandsverkauf?
Exklusivität heißt: Nach Ihrer Freigabe prüft genau ein Käufer für einen begrenzten Zeitraum exklusiv. In dieser Zeit verhandeln Sie nicht parallel mit anderen Interessenten. Der Gedanke dahinter: Der Käufer investiert Zeit und Geld in die Prüfung und erhält dafür ein Zeitfenster ohne Konkurrenz; Sie erhalten dafür einen ernsthaften, geordnet geführten Prozess. Ob und wie weit eine solche Zusage rechtlich bindet, hängt vom Wortlaut ab. Lassen Sie Vereinbarungen deshalb von Ihrem Berater lesen, bevor Sie zustimmen.
Was lässt sich vereinbaren?
- Zeitraum: Die Dauer sollte klar begrenzt sein und zu dem passen, was der Käufer prüfen muss.
- Umfang: Welche Unterlagen und Zahlen der Käufer in dieser Zeit sieht, und in welcher Form. Bis zum Kaufvertrag erhalten Käufer den Bestand nur pseudonymisiert.
- Vertraulichkeit: Unterlagen bleiben geschützt, der Kontakt läuft ausschließlich über das Portal.
- Ende: Was gilt, wenn keine Einigung zustande kommt: Der Bestand ist dann wieder offen für andere Interessenten.
Wie läuft der Weg bis zur Einigung ab?
- Ein verifizierter Käufer (Erlaubnis nach § 34d, NDA) sieht Ihr Inserat mit pseudonymisierten Eckdaten und meldet Interesse.
- Sie sehen sein Kurzprofil und geben frei oder lehnen ab. Eine Absage bleibt folgenlos.
- Nach Ihrer Freigabe prüft ein Käufer exklusiv für einen begrenzten Zeitraum.
- Käufer und Verkäufer tauschen Angebot und Gegenangebot im Portal aus, jede Runde mit Frist.
- Nimmt eine Seite an, ist die Einigung dokumentiert. Erst jetzt sieht der Käufer Ihren Namen.
- Den Kaufvertrag schließen Käufer und Verkäufer selbst, mit eigenen Beratern, außerhalb der Plattform. Die Originale gibt das Portal nach Ihrer Bestätigung des Kaufvertrags frei.
Worauf sollten Verkäufer bei der Exklusivität achten?
Klären Sie vor der Zusage, ob der Käufer die Bestandsdaten und die Finanzierung schon belegen kann, ob der Zeitraum für die Prüfung realistisch ist und was nach Ablauf gilt. Halten Sie Ihre wichtigsten Unterlagen bereit, damit die Zeit nicht ungenutzt verstreicht, und prüfen Sie die Hinweise zu Warnsignalen bei Käuferangeboten. Wie Käufer geprüft werden, steht im Beitrag Geprüfte Käufer für Maklerbestände finden; den gesamten Ablauf zeigt die Seite So funktioniert es.
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