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Maklerbestand verkaufen und Datenschutz: Der Ablauf Schritt für Schritt

Redaktion maklerverkaufen · Stand: 02. November 2026

Kurz gesagt · ca. 4 Min. Lesezeit

Wie ein Maklerbestand mit Blick auf den Datenschutz verkauft wird: Pseudonymisierung bis zum Kaufvertrag, Freigabe der Originale und Pflichten danach.

Auf dieser Seite
  1. Schritt 1: Bestand ordnen und Kundengruppen trennen
  2. Schritt 2: Bestand pseudonymisiert darstellen
  3. Schritt 3: Interessenten prüfen und auswählen
  4. Schritt 4: Kaufvertrag schließen und Übergabe vorbereiten
  5. Schritt 5: Daten freigeben und Kunden informieren
  6. Was Sie dokumentieren sollten
  7. Häufige Fragen

Ein Maklerbestand lässt sich mit Blick auf den Datenschutz verkaufen, wenn Sie Kundendaten vor dem Kaufvertrag nur pseudonymisiert zeigen und die Originale erst danach auf der richtigen Rechtsgrundlage übergeben. Der Ablauf unten folgt dem Beschluss der DSK vom 11.09.2024 zu Asset Deals. Die Details Ihres Falls lassen Sie rechtlich prüfen.

Schritt 1: Bestand ordnen und Kundengruppen trennen

Die DSK unterscheidet bei Kundendaten drei Stadien: Vertragsanbahnung, laufende Verträge und beendete Verträge. Sortieren Sie Ihren Bestand deshalb zuerst danach. Prüfen Sie außerdem, bei welchen Kunden Gesundheitsdaten vorliegen (Art. 9 DSGVO) und bei wem Bankdaten. Diese Gruppen haben nach dem Beschluss strengere Regeln. Einen ersten Überblick bietet die Seite Bestandsübertragung rechtlich.

Schritt 2: Bestand pseudonymisiert darstellen

Nach dem Beschluss ist die Übermittlung personenbezogener Daten an Interessenten vor Vertragsschluss grundsätzlich unzulässig. Zeigen Sie deshalb nur Kennzahlen und Strukturdaten. Auf maklerverkaufen.de sehen Interessenten den Bestand bis zum Kaufvertrag nur pseudonymisiert; das Inserat nennt den Verkäufer nicht. Pseudonymisierte Daten bleiben personenbezogen (Art. 4 Nr. 5 DSGVO); sie sind nicht anonym. Sie sollten sie deshalb mit Sorgfalt behandeln. Wie sich ein Bestand zunächst einordnen lässt, zeigt die KI-Bewertung.

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Schritt 3: Interessenten prüfen und auswählen

Der Makler entscheidet, wer was bekommt. Auf dem Marktplatz bestimmen Sie, welche Interessenten weitere Informationen erhalten. Prüfen Sie, ob der Käufer die Erlaubnis als Versicherungsmakler nach § 34d GewO besitzt. Ausnahmen für besonders hervorgehobene Personen in fortgeschrittenen Verhandlungen (Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO) sind laut DSK Einzelfälle. Sie ersetzen kein Vorgehen für den ganzen Bestand.

Schritt 4: Kaufvertrag schließen und Übergabe vorbereiten

Erst mit dem Kaufvertrag beginnt die Übergabe der Originaldaten. Klären Sie, wie die laufenden Verträge übergehen. Bei einer Vertragsübernahme mit der zivilrechtlich erforderlichen Genehmigung der Kunden stützt der Erwerber seine Verarbeitung laut Beschluss auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. b. Bei beendeten Verträgen gilt: Übermittlung nur zu Aufbewahrungszwecken, mit Auftragsverarbeitungsvertrag und getrennter Ablage. Die Rechtsgrundlage je Kundengruppe sollten Sie vor Vertragsschluss schriftlich festhalten.

Schritt 5: Daten freigeben und Kunden informieren

Das Portal gibt die Originale erst frei, nachdem der Kaufvertrag geschlossen und vom Käufer bestätigt ist. Gesundheitsdaten werden zusätzlich nur mit dokumentierter Rechtsgrundlage freigegeben; nach dem Beschluss kommt hierfür die informierte und ausdrückliche Einwilligung in Betracht. Nach Erhalt der Datensätze muss der Käufer die Kunden nach Art. 14 DSGVO spätestens innerhalb eines Monats informieren, sofern keine Ausnahme greift. Weitere Hinweise für die Gegenseite finden Sie für Käufer, den Verkaufsweg erklärt die Seite für Verkäufer.

Was Sie dokumentieren sollten

Halten Sie für jeden Schritt fest, welche Datenart an wen und auf welcher Rechtsgrundlage übermittelt wurde. Die DSK weist ausdrücklich darauf hin, dass der Veräußerer für die Übermittlung verantwortlich ist und dabei ein angemessenes Schutzniveau nach Art. 32 DSGVO gewährleisten muss. Eine nachvollziehbare Dokumentation hilft Ihnen, diese Verantwortung zu belegen. Sie ist zugleich die Grundlage für Rückfragen von Kunden oder Aufsichtsbehörden. Weitere Praxisfragen beantworten wir unter Antworten.

Häufige Fragen

Wie läuft ein Bestandsverkauf mit Blick auf den Datenschutz grob ab?

Sie ordnen den Bestand nach Kundengruppen, zeigen ihn bis zum Kaufvertrag nur pseudonymisiert und wählen Interessenten aus. Nach dem Kaufvertrag werden die Originale auf der jeweils passenden Rechtsgrundlage übergeben. Danach informiert der Käufer die Kunden.

Was kostet die datenschutzrechtliche Absicherung?

Der DSK-Beschluss nennt keine Kosten. Der Aufwand hängt davon ab, ob zum Beispiel Einwilligungen eingeholt oder eine Widerspruchsfrist von etwa sechs Wochen eingeplant werden müssen. Für eine verbindliche Einschätzung empfiehlt sich eine rechtliche Prüfung im Einzelfall.

Kann ich einfach eine Kundenliste mit Namen an einen ernsthaften Interessenten schicken?

Davon ist abzuraten. Vor Vertragsschluss ist die Übermittlung nach dem Beschluss grundsätzlich unzulässig, Ausnahmen betreffen Einwilligungen und besonders hervorgehobene Personen im Einzelfall. Pseudonymisierte Angaben sind der vorsichtigere Weg.

Müssen meine Kunden dem Verkauf zustimmen?

Bei laufenden Verträgen ist für die Vertragsübernahme eine zivilrechtliche Genehmigung der Kunden nötig. Bei Gesundheitsdaten verlangt der Beschluss eine ausdrückliche Einwilligung. Wie das in Ihrem Fall auszugestalten ist, sollten Sie rechtlich prüfen lassen.

Was passiert mit Daten von Kunden, deren Verträge beendet sind?

Sie dürfen laut Beschluss nur zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen übermittelt werden, mit Auftragsverarbeitungsvertrag. Der Erwerber muss sie getrennt von den Daten aktiver Kunden halten. Alternativ bleiben die Daten beim Verkäufer.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen
Wie läuft ein Bestandsverkauf mit Blick auf den Datenschutz grob ab?

Sie ordnen den Bestand nach Kundengruppen, zeigen ihn bis zum Kaufvertrag nur pseudonymisiert und wählen Interessenten aus. Nach dem Kaufvertrag werden die Originale auf der jeweils passenden Rechtsgrundlage übergeben. Danach informiert der Käufer die Kunden.

Was kostet die datenschutzrechtliche Absicherung?

Der DSK-Beschluss nennt keine Kosten. Der Aufwand hängt davon ab, ob zum Beispiel Einwilligungen eingeholt oder eine Widerspruchsfrist von etwa sechs Wochen eingeplant werden müssen. Für eine verbindliche Einschätzung empfiehlt sich eine rechtliche Prüfung im Einzelfall.

Kann ich einfach eine Kundenliste mit Namen an einen ernsthaften Interessenten schicken?

Davon ist abzuraten. Vor Vertragsschluss ist die Übermittlung nach dem Beschluss grundsätzlich unzulässig, Ausnahmen betreffen Einwilligungen und besonders hervorgehobene Personen im Einzelfall. Pseudonymisierte Angaben sind der vorsichtigere Weg.

Müssen meine Kunden dem Verkauf zustimmen?

Bei laufenden Verträgen ist für die Vertragsübernahme eine zivilrechtliche Genehmigung der Kunden nötig. Bei Gesundheitsdaten verlangt der Beschluss eine ausdrückliche Einwilligung. Wie das in Ihrem Fall auszugestalten ist, sollten Sie rechtlich prüfen lassen.

Was passiert mit Daten von Kunden, deren Verträge beendet sind?

Sie dürfen laut Beschluss nur zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen übermittelt werden, mit Auftragsverarbeitungsvertrag. Der Erwerber muss sie getrennt von den Daten aktiver Kunden halten. Alternativ bleiben die Daten beim Verkäufer. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Wissen Sie, was Sie dokumentieren sollten?

Halten Sie für jeden Schritt fest, welche Datenart an wen und auf welcher Rechtsgrundlage übermittelt wurde. Die DSK weist ausdrücklich darauf hin, dass der Veräußerer für die Übermittlung verantwortlich ist und dabei ein angemessenes Schutzniveau nach Art. 32 DSGVO gewährleisten muss. Eine nachvollziehbare Dokumentation hilft Ihnen, diese Verantwortung zu belegen. Sie ist zugleich die Grundlage für Rückfragen von Kunden oder Aufsichtsbehörden.

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